Das Instrument der Einzelfallprüfung dient dazu, einzelfallgerecht und treffsicher Vorhaben zu identifizieren, bei denen mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist. Es wird für jene Vorhabenstypen angewandt, die nicht in jedem Fall erhebliche Umweltauswirkungen haben:
Bei derartigen Vorhaben kann nicht generell auf Grund der Merkmale des Vorhabens von einer erheblichen
Beeinträchtigung der Umwelt ausgegangen werden, sondern es hat eine Betrachtung des konkreten Vorhabens und seines
Standortes zu erfolgen.
Die Einzelfallprüfung ist vom Bergamt als zuständige UVP-Behörde bei bergbaulichen Vorhaben durchzuführen. In einer
Einzelfallprüfung ist festzustellen, ob erhebliche Umweltauswirkungen auf Grund der Kumulierung von Auswirkungen zu
erwarten sind. Wenn dies der Fall ist, hat eine UVP für das gesamte Vorhaben zu erfolgen, da dann auch sämtliche in
räumlichem und sachlichem Zusammenhang stehenden Maßnahmen eingeschlossen sind.