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Einzelfallprüfung

Das Instrument der Einzelfallprüfung dient dazu, einzelfallgerecht und treffsicher Vorhaben zu identifizieren, bei denen mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist. Es wird für jene Vorhabenstypen angewandt, die nicht in jedem Fall erhebliche Umweltauswirkungen haben:

  • Änderungsvorhaben
  • (kleinere) Vorhaben an schutzwürdigen Gebieten
  • (kleinere) Vorhaben, deren Auswirkungen mit jenen anderer, gleichartiger Vorhaben kumulieren

Bei derartigen Vorhaben kann nicht generell auf Grund der Merkmale des Vorhabens von einer erheblichen Beeinträchtigung der Umwelt ausgegangen werden, sondern es hat eine Betrachtung des konkreten Vorhabens und seines Standortes zu erfolgen.
Die Einzelfallprüfung ist vom Bergamt als zuständige UVP-Behörde bei bergbaulichen Vorhaben durchzuführen. In einer Einzelfallprüfung ist festzustellen, ob erhebliche Umweltauswirkungen auf Grund der Kumulierung von Auswirkungen zu erwarten sind. Wenn dies der Fall ist, hat eine UVP für das gesamte Vorhaben zu erfolgen, da dann auch sämtliche in räumlichem und sachlichem Zusammenhang stehenden Maßnahmen eingeschlossen sind.


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