Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren zur verbindlichen, behördlichen Feststellung eines Planes. Das Planfeststellungsverfahren wird im Verwaltungsverfahrensgesetz näher geregelt.
Der Planfeststellung nach dem Bundesberggesetz unterliegen bergbauliche Vorhaben, die einer
Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen oder die durch andere fachspezifische Vorschriften definiert werden.
Durch das Bergamt Stralsund wurden im Bereich Steine und Erden bisher 74 Planfeststellungsbeschlüsse beschieden. Darin
enthalten sind auch Planänderungen bereits festgestellter Pläne, die als wesentliche Änderung eines neuen
Planfeststellungsverfahrens bedurften. Im Dezernat Bohrlochbergbau wurden drei Planfeststellungsbeschlüsse nach
Energiewirtschaftsgesetz erlassen.