Ein Sonderbetriebsplan ist für bestimmte Teile des bergbaulichen Betriebes oder für bestimmte Vorhaben aufzustellen, dabei kann es sich um technische Anlagen (Nassgewinnungsgerät, Aufbereitungsanlage, Erkundungsgeräte, ...) oder um Vorgänge innerhalb des Tagebaues (Bau von Zufahrten, Fremdbodenverwertung, Lagerung wassergefährdender Stoffe, ...) handeln.