Grundwasser ist ein sehr wichtiges Schutzgut, das für den Menschen und die Natur gleichermaßen bedeutsam ist. Häufig sind die Sand- und Kiessandvorkommen in Mecklenburg-Vorpommern grundwasserführend und bilden gemeinsam mit stauenden Sedimenten an ihrer Basis das oberflächennahe Grundwasserstockwerk. Durch die Gewinnung von Bodenschätzen wird die natürliche Überdeckung der grundwasserführenden Schichten verringert (Trockenabbau) oder das Grundwasser durch die Förderung aus der gesättigten Zone oberirdisch in Baggerseen freigelegt (Nassabbau). Damit ist es diversen Umwelteinflüssen deutlich stärker ausgesetzt. Der Transportverkehr, der Einsatz von Förder- und Aufbereitungstechnik oder die Verwertung von Bodenaushub im Zuge der bergrechtlichen Wiedernutzbarmachung in Tagebauen sind potentielle Quellen für wassergefährdende Stoffe.
Im Zuge der behördlichen Aufsicht über den Tagebaubetrieb werden in der Regel Überwachungsmaßnahmen in den Baggerseen und für das Grundwasser im Umfeld der Tagebaue verfügt, regelmäßig kontrolliert und unter Einbeziehung der territorial zuständigen Fachbehörden bewertet. Diese Maßnahme werden als sogenanntes Monitoring durch Nebenbestimmungen in den Betriebsplanzulassungen für jeden Tagebau unter Berücksichtigung der lokalen hydrogeologischen und geologischen Verhältnisse verbindlich festgelegt.
Vor Beginn der Rohstoffgewinnung wird ein Messnetz angelegt, mit dessen Hilfe sich die Grundwasserverhältnisse im Umfeld der Tagebaue abbilden lassen. Dazu werden im Anstrom (Richtung, aus der das Grundwasser auf den Tagebau zufließt) und im Abstrom (Richtung, in die das Grundwasser fließt) sowie im Tagebaugelände oder in den Baggerseen Messstellen errichtet (Brunnenrohre oder Lattenpegel). Mit Hilfe des Messnetzes lassen sich die lokalen grundwasserdynamischen Gegebenheiten, wie z.B. Grundwasserspiegelschwankungen, Fließrichtung, Fließgeschwindigkeit, Vorflut, nachvollziehen.
Grundlage des Monitorings sind monatliche Wasserspiegelmessungen, die in einem Messbuch dokumentiert werden. Die Ganglinien der Grundwasserspiegel lassen weitreichende Schlüsse über die Auswirkungen der Rohstoffgewinnung auf die lokale Hydrologie zu. Darüber hinaus wird auch die hydrochemische Situation überwacht. Wiederum vor Beginn der bergbaulichen Maßnahmen werden Wasserproben aus den Messstellen entnommen und diese gemäß dem Parameterkatalog der Grundwasserrichtlinie Teil 3 der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) 1993 als sogenannte Nullanalyse auf ihren Ausgangschemismus hin untersucht.
In Abhängigkeit der jeweiligen Standortverhältnisse und des Umfanges der potentiellen Grundwassergefährdungsquellen kann die Nullanalyse das Grundmessprogramm (Basisparameter und Hauptinhaltsstoffe) oder zusätzlich die Metalle, organische Summenparameter, leichtflüchtige halogene Kohlenwasserstoffe, weitere organische Einzelstoffe sowie biologische Untersuchungen umfassen.
Für den laufenden Tagebaubetrieb werden dann je nach Standortsituation in Abstimmung mit den territorial zuständigen Fachbehörden ein bis zwei Jahresuntersuchungen der Grundwasserchemie festgelegt. Vorzugsweise im Frühjahr und im Herbst sind durch akkreditierte Fachlabore Grundwasser- bzw. Baggerseeproben zu entnehmen und auf das verfügte Spektrum hin zu analysieren.
Bei Auffälligkeiten, die auf eine Beeinträchtigung oder Schädigung des Grundwassers hinweisen, ist das Bergamt unverzüglich zu informieren. Alle Daten (Wasserstandsmessungen und chemische Analysen) sind zu Beginn eines jeden Jahres in einem Monitoringbericht zusammenzufassen und fachlich zu bewerten. Dieser ist dem Bergamt zu übergeben und wird dann unter Einbeziehung der Wasserfachbehörden ausgewertet, um gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen vorzusehen.