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Aufgaben

Das Bergamt Stralsund bearbeitet alle Bergbauberechtigungen und Betriebsplanverfahren für das Land Mecklenburg-Vorpommern einschließlich des dazugehörigen Küstenmeeres und Festlandsockels gemäß Bundesberggesetz.
Der Bergbau im Land Mecklenburg-Vorpommern umfasst derzeitig die Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von Kohlenwasserstoffen, Kreide, Spezial- und Ziegelton, Torf, Kies, Sand, Sole und Erdwärme sowie die Errichtung und den Betrieb von Untergrundspeichern. Zudem ist das Bergamt Stralsund zuständige Behörde für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren für Gashochdruckleitungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz sowie für die Gefahrenabwehr in Altbergbauen.


Bergbauberechtigungen

Wer bergfreie Bodenschätze aufsuchen will, bedarf der Erlaubnis, wer bergfreie Bodenschätze gewinnen will, der Bewilligung oder des Bergwerkseigentums (§ 6 BBergG). Das Eigentum an einem Grundstück erstreckt sich nicht auf bergfreie Bodenschätze.

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Bergbauberechtigungen

Aufsuchungsbetriebe, Gewinnungsbetriebe und Betriebe zur Aufbereitung dürfen nur auf Grund von Betriebsplänen errichtet, geführt und eingestellt werden (§ 51 Abs. 1 BBergG). Das Genehmigungs- bzw. Zulassungsverfahren nach Bergrecht erfolgt in mehreren Phasen.

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Bergaufsicht

Durch das Bergamt wird eine staatliche Aufsicht, nämlich die Bergaufsicht, über alle mit einem Bergbaubetrieb zusammenhängenden Tätigkeiten, Einrichtungen und Anlagen ausgeübt. Dazu zählen u.a. die Gewinnung der Bodenschätze, die Überwachung der Betriebs- und Arbeitssicherheit bis zur abgeschlossenen Wiedernutzbarmachung.

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Wasserbehördliche Aufgaben

Grundwasser ist ein sehr wichtiges Schutzgut, das für den Menschen und die Natur gleichermaßen bedeutsam ist. Häufig sind die Sand- und Kiessandvorkommen in Mecklenburg-Vorpommern grundwasserführend und bilden gemeinsam mit stauenden Sedimenten an ihrer Basis das oberflächennahe Grundwasserstockwerk.

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Immissionsschutz

Unter Immissionsschutz wird die Gesamtheit der Bestrebungen, Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen, zusammengefasst. Es werden dabei alle immissionsschutzrechtlichen Probleme behandelt.

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Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut