Das Bergamt Stralsund bearbeitet alle Bergbauberechtigungen und Betriebsplanverfahren für das Land
Mecklenburg-Vorpommern einschließlich des dazugehörigen Küstenmeeres und Festlandsockels gemäß Bundesberggesetz.
Der Bergbau im Land Mecklenburg-Vorpommern umfasst derzeitig die Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von
Kohlenwasserstoffen, Kreide, Spezial- und Ziegelton, Torf, Kies, Sand, Sole und Erdwärme sowie die Errichtung und den
Betrieb von Untergrundspeichern. Zudem ist das Bergamt Stralsund zuständige Behörde für die Durchführung von
Planfeststellungsverfahren für Gashochdruckleitungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz sowie für die Gefahrenabwehr in
Altbergbauen.
Bergbauberechtigungen
Wer bergfreie Bodenschätze aufsuchen will, bedarf der Erlaubnis, wer bergfreie Bodenschätze gewinnen will, der Bewilligung oder des Bergwerkseigentums (§ 6 BBergG). Das Eigentum an einem Grundstück erstreckt sich nicht auf bergfreie Bodenschätze.
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Bergbauberechtigungen
Aufsuchungsbetriebe, Gewinnungsbetriebe und Betriebe zur Aufbereitung dürfen nur auf Grund von Betriebsplänen errichtet, geführt und eingestellt werden (§ 51 Abs. 1 BBergG). Das Genehmigungs- bzw. Zulassungsverfahren nach Bergrecht erfolgt in mehreren Phasen.
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Bergaufsicht
Durch das Bergamt wird eine staatliche Aufsicht, nämlich die Bergaufsicht, über alle mit einem Bergbaubetrieb zusammenhängenden Tätigkeiten, Einrichtungen und Anlagen ausgeübt. Dazu zählen u.a. die Gewinnung der Bodenschätze, die Überwachung der Betriebs- und Arbeitssicherheit bis zur abgeschlossenen Wiedernutzbarmachung.
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Wasserbehördliche Aufgaben
Grundwasser ist ein sehr wichtiges Schutzgut, das für den Menschen und die Natur gleichermaßen bedeutsam ist. Häufig sind die Sand- und Kiessandvorkommen in Mecklenburg-Vorpommern grundwasserführend und bilden gemeinsam mit stauenden Sedimenten an ihrer Basis das oberflächennahe Grundwasserstockwerk.
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Immissionsschutz
Unter Immissionsschutz wird die Gesamtheit der Bestrebungen, Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen, zusammengefasst. Es werden dabei alle immissionsschutzrechtlichen Probleme behandelt.
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