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Altbergbauzuständigkeitsverordnung

Auf Grund des § 4 Abs. 2 Satz 2 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes – SOG M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.03.1998 (GVOBl. M-V S. 335), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.05.2004 (GVOBl. M-V S. 178) wurde mit der Altbergbauezuständigkeitsverordnung vom 27.02.1998 die Abwehr von Gefahren aus früherer bergbaulicher Tätigkeit in Bereichen stillgelegter bergbaulicher Anlagen, die nicht mehr der Bergaufsicht unterliegen, auf das Bergamt Stralsund übertragen.
Die Verordnung ist zunächst bis zum 31.12.2012 befristet.

Im Rahmen der Altbergbauezuständigkeitsverordnung wurden durch das Bergamt Stralsund in den letzten Jahren mehrere Bergsicherungs- und Verwahrungsarbeiten veranlasst:

  • Verwahrung des Kalischachtes Conow zur Sicherung der Tagesoberfläche vor Gefahren aus dem Verbruch der Schachtröhre mit Ausbildung eines Einsturztrichters zur Sicherung eines Produktionsstandortes auf dem Gelände des ehemaligen Kaliwerkes (September-November 1996)
  • Restaurierung der Stollenmundlöcher „Conow I“ (1998) und Unterstützung bei der Restaurierung des „Marienstollens“ (1997/1998) im ehemaligen Braunkohlentiefbaurevier Malliß/Conow
  • Verwahrung des Kalischachtes „Herzog Regent“ in Jessenitz bei Lübtheen durch Vollverfüllung mit kohäsivem Material (2000)
  • Verfüllung auflässiger Strecken mittels Bohr- und Versatzarbeiten im Revier Malliß/Conow (2003/2004) auf der Grundlage einer bergschadenkundlichen Gefährdungsanalyse (2002)
  • Erkundung des Zustandes der Schachtanlage „Friedrich Franz“ in Lübtheen (2007/2008 – laufendes Projekt)

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