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Altbergbau

Als Altbergbau bezeichnet werden sämtliche über- und untertägigen bergbaulichen Aktivitäten der Vergangenheit, die mit der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen einhergingen (Tiefbau, Tagebau, Bohrlöcher, Halden, Restlöcher) und nicht mehr der Bergaufsicht gemäß BBergG unterliegen.
Vom alten Bergbau können Gefährdungen für die Tagesoberfläche in Form von Tagesbrüchen, Schachtverbrüchen, Setzungen/Senkungen oder Rutschungen ausgehen.


Kali- und Steinsalz

Im Raum SW-Mecklenburg (heutiger Landkreis Ludwigslust) wurde an drei Standorten Bergbau auf Kali und Steinsalz betrieben. Die Bergwerke Lübtheen, Jessenitz und Conow wurden jeweils durch einen Tagesschacht (Einzelschachtanlagen) aufgeschlossen.

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Braunkohle

Eine Gewinnung von Braunkohle erfolgte in den Jahren 1817 bis 1960 (mit Unterbrechungen) im sogenannten Mineraldistrikt von Südwest - Mecklenburg auf dem Wanzeberg nahe der Ortschaften Malliß und Conow.

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Altbergbauzuständigkeitsverordnung

Mit der Altbergbauezuständigkeitsverordnung vom 27.02.1998 wurde die Abwehr von Gefahren aus früherer bergbaulicher Tätigkeit in Bereichen stillgelegter bergbaulicher Anlagen, die nicht mehr der Bergaufsicht unterliegen, auf das Bergamt Stralsund übertragen. Im Rahmen der Altbergbauezuständigkeitsverordnung wurden durch das Bergamt Stralsund in den letzten Jahren mehrere Bergsicherungs- und Verwahrungsarbeiten veranlasst.

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