Erdöl- und Erdgasförderung in Mecklenburg-Vorpommern
Mit dem Nachweis von Erdöl in Mecklenburg-Vorpommern durch die Suchbohrung „E Reinkenhagen 2/1961“ begann eine umfangreiche geologisch-geophysikalische Erkundung in Verbindung mit einer regen Bohrtätigkeit zum Aufschluss der nachgewiesenen Lagerstätten. Die erteilten und verliehenen Bergrechte zur Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen konzentrieren sich im Nordosten des Landes:
Erdöl- und Erdgasförderung in Mecklenburg-Vorpommern
Von den sieben bestehenden Gewinnungsfeldern erfolgt die Förderung von Erdöl und Erdölgas nur noch aus den Lagerstätten Lütow-Krummin und Mesekenhagen. Die Förderung aus der Lagerstätte Heringsdorf wurde noch nicht aufgenommen. Auf der Insel Rügen (Feld Rügen) und in Nordvorpommern (Feld Grimmen 2) wurden Erlaubnisse zur Aufsuchung erteilt. Im Rahmen der sukzessiven Wiedernutzbarmachung ehemaliger Bohrstandorte erfolgt die bergbausichere Verwahrung der Bohrungen sowie der Rückbau der Obertageanlagen.
Mit dem Nachweis von Erdöl in Mecklenburg-Vorpommern durch die Suchbohrung „E Reinkenhagen 2/1961“ begann eine umfangreiche geologisch-geophysikalische Erkundung in Verbindung mit einer regen Bohrtätigkeit zum Aufschluss der nachgewiesenen Lagerstätten. In Mecklenburg-Vorpommern wurden aus den Kohlenwasserstofflagerstätten Bergwerkseigentümer gebildet. Es wurde Bergwerkseigentum für die Felder Bansin, Grimmen-Papenhagen, Heringsdorf, Kirchdorf-Mesekenhagen, Lütow-Krummin, Reinkenhagen und Richtenberg erteilt, welche sich heute im Eigentum der EEG Erdgas Erdöl GmbH Berlin befindet.
Im Feld Kirchdorf-Mesekenhagen wird die Förderung mit den Sonden Mesekenhagen 1 und 2 und im Feld Lütow-Krummin mit den Sonden Lütow 10, 11, 20, 25, 26 und 50 geführt.
Bild: Erdölproduktion auf der Lagerstätte Lütow (Insel Usedom)
(Bildquelle: EEG - Erdgas Erdöl GmbH)
Aufgrund der natürlichen Erschöpfung der Lagerstätten und der sich daraus zu diesem Zeitpunkt ergebenden Unwirtschaftlichkeit der Erdöl- und Erdgasförderung hat die Firma EEG GmbH die Einstellung des Förderbetriebes Reinkenhagen beschlossen und die Felder Bansin, Grimmen-Papenhagen, Reinkenhagen und Richtenberg 1996 als auflässig erklärt. Im Rahmen der schrittweise Wiedernutzbarmachung ehemaliger Bohrbetriebspunkte erfolgt die bergbausichere Verwahrung der Bohrungen sowie die Wiedernutzbarmachung der Betriebspunktflächen auf der Grundlage vom Bergamt Stralsund zugelassener Abschluss- und Sonderbetriebspläne gemäß Bundesberggesetz (BBergG).
Bild: Verfüllungsarbeiten an einer Bohrung
(Bildquelle: Bergamt Stralsund)