Zum Bohrlochbergbau in Mecklenburg-Vorpommern zählen derzeit das Aufsuchen und Gewinnen der Bodenschätze
Kohlenwasserstoffe (Erdöl und Erdgas), Geothermie, Untergrundspeicher und Sole.
Alle Bohrungen, die mehr als 100 m in den Boden eindringen sollen, sind beim Bergamt Stralsund anzuzeigen. Im
Zusammenhang mit dem Bau neuer Kohlekraftwerke wird dieThematik der unterirdischen CO2-Einlagerung für den
Bohrlochbergbau aktuell.
Erdöl und Erdgas

Mit dem Nachweis von Erdöl in Mecklenburg-Vorpommern durch die Suchbohrung „E Reinkenhagen 2/1961“ begann eine umfangreiche geologisch-geophysikalische Erkundung in Verbindung mit einer regen Bohrtätigkeit zum Aufschluss der nachgewiesenen Lagerstätten.
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Geothermie
Mecklenburg-Vorpommern verfügt nahezu flächendeckend über das natürliche Heilwasser Thermalsole. Thermalsole ist warmes und salziges Wasser, dass seit vielen Millionen Jahren in der Tiefe „schlummert“. Derzeit werden zur Nutzung der geothermalen Ressourcen in Mecklenburg-Vorpommern drei Heizwerke betrieben, und zwar in Waren (Müritz), Neubrandenburg und Neustadt-Glewe.
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Untergrundspeicher-Erdgas
Untergrundgasspeicher werden benötigt, um in den Wintermonaten den Mehrbedarf für Heizungsanlagen und die Warmwasserversorgung zu decken, Importstörungen aus-zugleichen und kurzfristigen Spitzenbedarf abzusichern. Als Untergrundgasspeicher dienen Kavernen- und Porenspeicher.
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Bohrungen größer 100 m Tiefe
Bei Bohrungen, die mehr als 100 Meter in den Boden eindringen sollen, sind der Bergbehörde anzuzeigen. Die Bergbehörde entscheidet , ob für die Bohrung, aus Rücksicht auf den Schutz Beschäftigter oder Dritter oder wegen der Bedeutung der Bohrung, ein Betriebsplan nach § 51 ff. BBergG erforderlich ist.
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