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Ostsee-Pipeline (Nord-Stream)

Die Nord Stream AG hat am 14.11.2006 gemäß der Espoo-Konvention den zuständigen Behörden in Dänemark, Deutschland, Finnland, Russland und Schweden die offizielle Projektinformation zum Gasleitungsbauvorhaben durch die Ostsee übergeben. Der Leitungsverlauf ist durch die Ausschließlichen Wirtschaftszonen (Exclusive Economic Zones) bzw. Territorialgewässer (Territorial Waters) dieser Länder geplant, die, mit Ausnahme von Russland, als „Parties of origin“ bezeichnet werden. Die Antragsunterlagen für die nationalen Genehmigungsverfahren wurden den zuständigen Behörden Bergamt Stralsund und Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Hamburg Mitte Dezember 2008 im Entwurf übergeben.

Die EU-Kommission hat die geplante Pipeline durch die Ostsee kürzlich als vorrangiges Energieprojekt von gesamteuropäischem Interesse eingestuft und als Schlüsselprojekt für die künftige Energieversorgung Europas in die so genannte TEN-E-Liste (Transeuropäisches Netzwerk der Energie) aufgenommen.

Über die 1200 Kilometer lange Ostsee-Pipeline, sollen von 2010 an pro Jahr zunächst rund 27,5 Milliarden Kubikmeter, bei Fertigstellung der zweiten Leitung insgesamt 55 Milliarden Kubikmeter russisches Erdgas nach Deutschland fließen.
Dazu sind die Anschlussleitungen NEL und OPAL vorgesehen. Des Weiteren existiert eine planfestgestellte Genehmigung für eine dritte Leitung (NORDAL).

Auf der Basis der Projektinformation der Nord Stream AG haben sich die verantwortlichen Behörden dieser Länder untereinander sowie Estland, Lettland, Litauen und Polen über das Projekt gleichzeitig mit Schreiben vom 14.11.2006 benachrichtigt. Diesem Schritt schloss sich die Beteiligung der Öffentlichkeit in den Ostseeanrainerstaaten entsprechend der jeweiligen nationalen Gesetzgebung an.

Diese ist bereits in allen Ländern erfolgt. Die Antwort auf das Notifizierungsschreiben der Länder erfolgte durch Deutschland am 15.02.2007.

In Deutschland fand zur Vorbereitung der Planfeststellungsverfahren nach § 43 EnWG und § 133 Abs. 1 Nr. 2 BBergG bereits am 30.01.2007 der Scopingtermin zur Festlegung des Untersuchungsrahmens für die UVU in Stralsund statt. Dieser Termin diente gleichzeitig der Öffentlichkeitsbeteiligung im Espoo-Notifizierungsverfahren.

Im Oktober fand mit den betroffenen Ländern eine Abstimmung zu der von Nord Stream bekannt gegebenen optimierten Trassenführung statt. Mitte Dezember 2008 wurden die nationalen Antragsunterlagen den zuständigen Behörden als Entwurfsfassungen übergeben. Die Eröffnung der Genehmigungsverfahren ist für das 1. Quartal 2009 geplant.


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