Gemäß § 75 BBergG werden beim Bergamt Stralsund ein Berechtsamsbuch und eine Berechtsamskarte geführt.
Im Berechtsamsbuch werden alle erteilten bzw. verliehenen Bergbauberechtigungen (Erlaubnis, Bewilligung,
Bergwerkseigentum) mit entsprechenden Sachdaten erfasst.
In die Berechtsamskarte werden sämtliche Felder der o.g. Bergbauberechtigungen so-wie die Baubeschränkungsgebiete
eingetragen.
Die Einsicht in Berechtsamsbuch, -karte und Urkunden ist gemäß § 76 BBergG jedem gestattet, der ein berechtigtes
Interesse darlegt. Ausgenommen sind Urkunden, die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten.