Steine/Erden-Bergbau
Die 202 Steine- und Erdenbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern leisten einen wesentlichen Beitrag zur sicheren
Versorgung des Marktes mit hochwertigen, preisgünstigen Rohstoffen. Die Rohstoffgewinnung hat sich nach Förderspitzen
Anfang der 1990er Jahre auf einem Niveau von ca. 16 Mio t stabilisiert. Nachfolgende Grafiken geben einen statistischen
Überblick über die Rohstoffgewinnung in Mecklenburg-Vorpommern.
Das Dezernat Steine/Erden-Bergbau des Bergamtes Stralsund übt die Aufsicht gemäß § 69 Bundesberggesetz über den
Steine und Erden-Bergbau im Land Mecklenburg-Vorpommern aus. Das Dezernat berät zudem Unternehmen auf der Grundlage des
BBergG beim ressourcenschonenden Umgang mit den Lagerstätten des Landes, erteilt die Genehmigungen zum Abbau
derselbigen und überwacht alle bergbaulichen Arbeiten. Aufgaben des Dezernates:
- Durchführung von bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung und
Öffentlichkeitsbeteiligung,
- Entscheidung über die Zulassung von Rahmen-, Haupt-, Sonder- und Abschlussbetriebsplänen,
- Wahrnehmung der Bergaufsicht vor Ort in den Betrieben, die dem Bundesberggesetz (BBergG) unterliegen,
- Umsetzung der einschlägigen Bergverordnungen,
- Entscheidung über Anordnungen nach BBergG,
- Untersuchung von Unfällen und Betriebsereignissen,
- Entscheidungen über die Genehmigung nach weiteren in die Zuständigkeit des Bergamtes fallenden Rechtsvorschriften,
wie Immissionsschutz, technischer und sozialer Arbeitsschutz, Sprengstoffrecht, Gefahrstoffrecht, Chemikalienrecht,
usw.,
- Überwachung der Einhaltung der sonstigen in die Zuständigkeit des Bergamtes fallenden ge-setzlichen Bestimmungen in
den Betrieben des Aufsichtsbereiches,
- Entscheidung über die Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse für Gewässerbenutzungen sowie Registrierung und
Beantwortung von Anzeigen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Betrieben, die dem BBergG unterliegen,
- Entscheidung über die Erteilung naturschutzrechtlicher Eingriffsgenehmigungen,
- Beratung von Industrieverbänden, der Wirtschaft und Privatpersonen zu Fragen des Bergrechtes,
- Teilnahme an fachspezifischen Arbeitskreisen
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