Genehmigungsverfahren
Der Bundesgesetzgeber hat im Jahr 2013 mit dem Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (Planvereinheitlichungsgesetz) u.a. den § 27a des Verwaltungsverfahrensgesetzes geändert. Damit hat der Gesetzgeber eine neue Bestimmung zur öffentlichen Bekanntmachung im Internet geschaffen. Diese Vorschrift, die auch in das Landesverwaltungsverfahrensgesetz übernommen wurde, gibt der Behörde auf, dass in Fällen, in denen durch Rechtsvorschrift eine öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachung angeordnet ist, deren Inhalt auch im Internet veröffentlicht werden soll. Insofern ist das Bergamt Stralsund zur Anwendung des § 27a VwVfG M-V verpflichtet.
Das Bergamt Stralsund ist zuständig für eine Reihe von Entscheidungen oder Verfahren, die durch Rechtsvorschrift mit einer öffentlichen oder ortsüblichen Bekanntmachung verbunden sind, bspw.
- Bekanntmachung zum Bestehen / Nichtbestehen der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 5 Abs. 2 UVPG),
- Bekanntmachung einer öffentlichen Auslegung des Plans in Planfeststellungs- bzw. Planänderungsverfahren mit UVP einschließlich zur Einsicht auszulegender Antragsunterlagen (§ 73 Abs. 5, Abs. 8 VwVfG M-V i.V.m. §§ 18, 19 UVPG)
- Bekanntmachung des Erörterungstermins (§ 73 Abs. 6 S. 2 VwVfG M-V),
- Bekanntmachung zur Ersetzung der Benachrichtigung über den Erörterungstermin (§ 73 Abs. 6 S. 4 VwVfG M-V),
- Bekanntmachung zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und des festgestellten Plans einschließlich zur Einsicht auszulegender Unterlagen (§ 74 Abs. 4 S. 2 VwVfG M-V),
- Bekanntmachung zur Ersetzung der Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses (§ 74 Abs. 5 VwVfG M-V),
- Bekanntmachungen von Entscheidungen nach dem Bundesberggesetz (§ 5a BBergG),
- Bekannmachung der Aufhebung von Erlaubnissen oder Bewilligungen (§ 19 Abs. 2 BBergG),
- Bekanntmachung der Aufhebung von Bergwerkseigentum (§ 20 Abs. 2 BBergG),
- Bekanntmachung einer öffentlichen Auslegung eines Betriebsplanes (§ 48 Abs. 2 BBergG),
- Bekanntmachung eines vorgesehenen Baubeschränkungsgebietes (§ 107 Abs. 3 BBergG).
Die Veröffentlichungen erfolgen auf dieser Internetseite, im UVP-Portal und/oder im Amtlichen Anzeiger M-V.
Antragsunterlagen zur Einsicht und zum Download
Groß Tessin
Für das o.g. Vorhaben hat die Güstrower Kies + Mörtel GmbH, Krakow am See als Unternehmer i.S.d. BBergG die bergrechtliche Planfeststellung nach § 52 Abs. 2a, §§ 57a bis 57c BBergG beantragt.
Die vollständigen Antragsunterlagen lagen vom 13.04. bis einschließlich 12.05.2023 im Amt Güstrow-Land zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus; Details siehe öffentliche Bekanntmachung. Die Einwendungsfrist endete einen Monat nach Ablauf der Auslegung.
Gemäß § 27a Abs. 1 VwVfG M-V soll der Inhalt einer öffentlichen oder ortsüblichen Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlicht werden und zur Einsicht auszulegende Unterlagen über das Internet zugänglich gemacht werden (s.u. DOKUMENTE UND DOWNLOADS im genannten Zeitraum).
Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist jedoch allein maßgeblich.
Kotzow
Für das o.g. Vorhaben hat die CEMEX Kies Mecklenburg-Strelitz GmbH, Neustrelitz als Unternehmer i.S.d. BBergG die bergrechtliche Planfeststellung nach § 52 Abs. 2a, §§ 57a bis 57c BBergG beantragt.
Die vollständigen Antragsunterlagen liegen vom 13.05. bis einschließlich 12.06.2025 im Amt Röbel/Müritz und im Bergamt Stralsund zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus; Details siehe öffentliche Bekanntmachung. Die Einwendungsfrist endet einen Monat nach Ablauf der Auslegung.
Gemäß § 27a Abs. 1 VwVfG M-V soll der Inhalt einer öffentlichen oder ortsüblichen Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlicht werden und zur Einsicht auszulegende Unterlagen über das Internet zugänglich gemacht werden (s.u. DOKUMENTE UND DOWNLOADS im genannten Zeitraum).
Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist jedoch allein maßgeblich.
Langsdorf
Für das o.g. Erweiterungsvorhaben hat die Kieswerk Langsdorf GmbH, Jarmen OT Müssentin als Unternehmer i.S.d. BBergG die bergrechtliche Planfeststellungsänderung nach § 52 Abs. 2a, 4, § 57a BBergG i.V.m. § 76 Abs. 1 VwVfG M-V beantragt. Geplant ist die Erweiterung des bestehenden Tagebaus in nordwestliche Richtung um ca. 9 ha (7. Planänderung).
Die vollständigen Antragsunterlagen lagen vom 26.09. bis einschließlich 25.10.2023 im Amt Recknitz-Trebeltal zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus; Details siehe öffentliche Bekanntmachung. Die Einwendungsfrist endete einen Monat nach Ablauf der Auslegung.
Gemäß § 27a Abs. 1 VwVfG M-V soll der Inhalt einer öffentlichen oder ortsüblichen Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlicht werden und zur Einsicht auszulegende Unterlagen über das Internet zugänglich gemacht werden (s.u. DOKUMENTE UND DOWNLOADS im genannten Zeitraum).
Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist jedoch allein maßgeblich.
Ostsee LNG
Landfall, Molchempfangsstation (MES) Lubmin
Für das o.g. (Teil-)Vorhaben hat die Gas Link Lubmin GmbH, Essen als Vorhabenträger i.S.d. EnWG unter dem 04.11.2022 die energierechtliche Plangenehmigung nach § 43 Abs. 1, 43b EnWG i.V.m. § 74 Abs. 6 VwVfG einschließlich der für den Betrieb notwendigen Anlagen gemäß § 43 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EnWG beantragt. Das Vorhaben wurde zwischenzeitlich durch die Gasscade Gastransport GmbH, Kassel übernommen.
Ebenfalls beantragt wurde die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns nach § 44c EnWG i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 4 LNGG für bauvorbereitende Arbeiten unmittelbar westlich der Station Lubmin 2; dieser wurde am 23.11.2022 zugelassen.
Gemäß § 4 Abs. 4 LNGG wurden der Öffentlichkeit vor Erteilung der Zulassung die gesetzlich festgelegten Informationen zugänglich gemacht. Die Plangenehmigung wurde unter dem 13.02.2023 erteilt.
Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL), 1. Seeabschnitt
Für das o.g. (Teil-)Vorhaben hat die Gas Link Lubmin GmbH, Essen als Vorhabenträger i.S.d. EnWG unter dem 28.12.2022 die energierechtliche Planfeststellung nach § 43 Abs. 1, 43 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 4 EnWG i.V.m. §§ 72 ff. VwVfG i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 3 LNGG beantragt. Ab dem 07.06.2023 fungiert die Gascade Gastransport GmbH, Kassel als Vorhabenträger.
Mit der angepassten Planunterlage wurde unter dem 16.06.2023 auch die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns nach § 44c EnWG i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 4 LNGG für die Bergung der Tunnelbohrmaschine beantragt; dieser wurde am 21.07.2023 zugelassen.
Gemäß § 4 Abs. 4 LNGG wurden der Öffentlichkeit vor Erteilung der Zulassung die gesetzlich festgelegten Informationen zugänglich gemacht. Der Plan wurde unter dem 21.08.2023 festgestellt.
Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL), 2. Seeabschnitt
Für das o.g. (Teil-)Vorhaben hat die Gascade Gastransport GmbH, Kassel als Vorhabenträger i.S.d. EnWG unter dem 30.06.2023 die energierechtliche Planfeststellung nach § 43 Abs. 1, 43 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 4 EnWG i.V.m. §§ 72 ff. VwVfG i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 3, §§ 3, 4, 8, 10, 11, 12 LNGG sowie die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns nach § 44c EnWG i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 4 LNGG für die Herstellung des Rohrgrabens und die Verbringung des Aushubs auf marine Lager beantragt.
Der vorzeitige Baubeginn wurde am 29.09.2023 zugelassen.
Gemäß § 4 Abs. 4 LNGG wurden der Öffentlichkeit vor Erteilung der Zulassung die gesetzlich festgelegten Informationen zugänglich gemacht. Der Plan wurde unter dem 25.10.2023 festgestellt.
Landfall, Molchsendestation (MSS) Mukran
Für das o.g. (Teil-)Vorhaben hat die Gascade Gastransport GmbH, Kassel als Vorhabenträger i.S.d. EnWG unter dem 15.06.2023 die energierechtliche Plangenehmigung nach § 43 Abs. 1, 43b EnWG i.V.m. § 74 Abs. 6 VwVfG einschließlich der für den Betrieb notwendigen Anlagen gemäß § 43 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EnWG beantragt.
Ebenfalls beantragt wurde die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns nach § 44c EnWG i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 4 LNGG für bauvorbereitende Arbeiten im Hafen Mukran; dieser wurde am 21.07.2023 zugelassen.
Gemäß § 4 Abs. 4 LNGG wurden der Öffentlichkeit vor Erteilung der Zulassung die gesetzlich festgelegten Informationen zugänglich gemacht. Die Plangenehmigung wurde unter dem 21.08.2023 erteilt.
Pinnow Süd
Die Otto Dörner Kies und Umwelt Mecklenburg GmbH & Co. KG, Consrade als Unternehmer i.S.d. BBergG hat einen Antrag auf 7. Änderung des planfestgestellten Vorhabens Kiessandabbau im Tagebau Pinnow Süd nach § 52 Abs. 2a und 4, § 57a BBergG i.V.m. § 76 Abs. 1 VwVfG M-V gestellt. Geplant ist insbesondere die Erweiterung der Rohstoffgewinnung im Trocken- und Nassabbau um ca. 32 ha, die Herstellung eines Gewässers mit einer offenen Wasserfläche von voraussichtlich ca. 29 ha, die Wiedereinspülung von tagebaueigenen Überschusssanden und Sedimenten in den entstehenden Baggersee und die Verlängerung der Laufzeit der bergrechtlichen Planfeststellung Pinnow Süd bis zum 31.12.2039.
Die vollständigen Antragsunterlagen lagen vom 09.10.2023 bis einschließlich 08.11.2023 im Amt Crivitz während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus; Details siehe öffentliche Bekanntmachung. Die Einwendungsfrist endete einen Monat nach Ablauf der Auslegung.
Gemäß § 27a Abs. 1 VwVfG M-V soll der Inhalt einer öffentlichen oder ortsüblichen Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlicht werden und zur Einsicht auszulegende Unterlagen über das Internet zugänglich gemacht werden (s.u. DOKUMENTE UND DOWNLOADS im genannten Zeitraum).
Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist jedoch allein maßgeblich.
Pomellen Nord
Für das o.g. Vorhaben hat die Calculus GmbH, Penzlin als Unternehmer i.S.d. BBergG die bergrechtliche Planfeststellung nach § 52 Abs. 2a, §§ 57a bis 57c BBergG beantragt.
Die vollständigen Antragsunterlagen lagen vom 26.07. bis einschließlich 25.08.2022 im Amt Löcknitz-Penkun und im Bergamt Stralsund zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus; Details siehe öffentliche Bekanntmachung. Die Einwendungsfrist endete einen Monat nach Ablauf der Auslegung.
Gemäß § 27a Abs. 1 VwVfG M-V soll der Inhalt einer öffentlichen oder ortsüblichen Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlicht werden und zur Einsicht auszulegende Unterlagen über das Internet zugänglich gemacht werden (s.u. DOKUMENTE UND DOWNLOADS im genannten Zeitraum).
Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist jedoch allein maßgeblich.
Tromper Wiek S
Für das o.g. Vorhaben hat das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg als Unternehmer i.S.d. BBergG die bergrechtliche Planfeststellung gemäß §§ 52 Abs. 2a, 55, 57a BBergG i.V.m. §§ 73 ff. VwVfG M-V beantragt.
Die vollständigen Antragsunterlagen liegen vom 19.11. bis einschließlich 18.12.2024 im Bergamt Stralsund zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus; Details siehe öffentliche Bekanntmachung. Die Einwendungsfrist endet einen Monat nach Ablauf der Auslegung.
Gemäß § 27a Abs. 1 VwVfG M-V soll der Inhalt einer öffentlichen oder ortsüblichen Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlicht werden und zur Einsicht auszulegende Unterlagen über das Internet zugänglich gemacht werden (s.u. DOKUMENTE UND DOWNLOADS im genannten Zeitraum).
Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist jedoch allein maßgeblich.
Zarrentin 1
Für das o.g. Erweiterungsvorhaben hat die RTH J. Koops GmbH + Co. KG, Lüttow als Unternehmer i.S.d. BBergG die bergrechtliche Planfeststellung nach § 52 Abs. 2a, §§ 57a bis 57c BBergG beantragt.
Die vollständigen Antragsunterlagen lagen vom 16.11. bis einschließlich 15.12.2022 im Amt Zarrentin zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus; Details siehe öffentliche Bekanntmachung. Die Einwendungsfrist endete einen Monat nach Ablauf der Auslegung.
Gemäß § 27a Abs. 1 VwVfG M-V soll der Inhalt einer öffentlichen oder ortsüblichen Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlicht werden und zur Einsicht auszulegende Unterlagen über das Internet zugänglich gemacht werden (s.u. DOKUMENTE UND DOWNLOADS im genannten Zeitraum).
Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist jedoch allein maßgeblich.
weitere Verfahren
... weitere Vorhaben oder Pläne befinden sich derzeit nicht im Anhörungsverfahren.