Genehmigungsverfahren

Der Bundesgesetzgeber hat in 2013 mit dem PlVereinhG u.a. den § 27a des Verwaltungsverfahrensgesetzes geändert. Damit wurde eine neue Bestimmung zur öffentlichen Bekanntmachung im Internet geschaffen. Diese Vorschrift, die auch in das Landesverwaltungsverfahrensgesetz übernommen wurde, gibt der Behörde auf, dass in Fällen, in denen durch Rechtsvorschrift eine öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachung angeordnet ist, deren Inhalt auch im Internet veröffentlicht werden soll. Im Weiteren wurde mit dem 5. VwVfÄndG in 2023 mit der Aufnahme des § 27b in das Verwaltungsverfahrensgesetz die Möglichkeit geschaffen, dass die Auslegung von Dokumenten zur Einsicht zugänglich gemacht werden (1.) auf einer Internetseite der für die Auslegung zuständigen Behörde oder ihres Verwaltungsträgers und (2.) auf mindestens eine andere Weise.

Das Bergamt Stralsund ist zuständig für eine Reihe von Entscheidungen oder Verfahren, die durch Rechtsvorschrift mit einer öffentlichen oder ortsüblichen Bekanntmachung verbunden sind, bspw.

  • Bekanntmachung zum Bestehen / Nichtbestehen der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung (§ 5 Abs. 2 UVPG),
  • Bekanntmachung  einer öffentlichen Auslegung des Plans in Planfeststellungs- bzw. Planänderungsverfahren mit UVP einschließlich zur Einsicht auszulegender Antragsunterlagen (§ 57a BBergG, § 43 Abs. 1 Nr. 5 + § 43l Abs. 2 EnWG, § 73 Abs. 5, Abs. 8 VwVfG M-V i.V.m. §§ 18, 19 UVPG)
  • Bekanntmachung des Erörterungstermins (§ 73 Abs. 6 S. 2 VwVfG M-V),
  • Bekanntmachung zur Ersetzung der Benachrichtigung über den Erörterungstermin (§ 73 Abs. 6 S. 4 VwVfG M-V),
  • Bekanntmachung zur Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses und des festgestellten Plans einschließlich zur Einsicht auszulegender Unterlagen (§ 74 Abs. 4 S. 2 VwVfG M-V),
  • Bekanntmachung zur Ersetzung der Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses (§ 74 Abs. 5 VwVfG M-V),
  • Bekanntmachungen von Entscheidungen nach dem Bundesberggesetz (§ 5a BBergG),
  • Bekannmachung der Aufhebung von Erlaubnissen oder Bewilligungen (§ 19 Abs. 2 BBergG),
  • Bekanntmachung der Aufhebung von Bergwerkseigentum (§ 20 Abs. 2 BBergG),
  • Bekanntmachung einer öffentlichen Auslegung eines Betriebsplanes (§ 48 Abs. 2 BBergG),
  • Bekanntmachung eines vorgesehenen Baubeschränkungsgebietes (§ 107 Abs. 3 BBergG).

Die Veröffentlichungen erfolgen auf dieser Internetseite, im UVP-Portal und/oder im Amtlichen Anzeiger M-V.

Antragsunterlagen zur Einsicht und zum Download

Kotzow

Für das o.g. Vorhaben hat die CEMEX Kies Mecklenburg-Strelitz GmbH, Neustrelitz als Unternehmer i.S.d. BBergG die bergrechtliche Planfeststellung nach § 52 Abs. 2a, §§ 57a bis 57c BBergG beantragt.

Die vollständigen Antragsunterlagen lagen vom 13.05. bis einschließlich 12.06.2025 im Amt Röbel/Müritz und im Bergamt Stralsund zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus; Details siehe öffentliche Bekanntmachung. Die Einwendungsfrist endete einen Monat nach Ablauf der Auslegung.

Gemäß § 27a Abs. 1 VwVfG M-V soll der Inhalt einer öffentlichen oder ortsüblichen Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlicht werden und zur Einsicht auszulegende Unterlagen über das Internet zugänglich gemacht werden (s.u. DOKUMENTE UND DOWNLOADS im genannten Zeitraum).

Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist jedoch allein maßgeblich.

Langsdorf

Für das o.g. Erweiterungsvorhaben hat die Kieswerk Langsdorf GmbH, Jarmen OT Müssentin als Unternehmer i.S.d. BBergG die bergrechtliche Planfeststellungsänderung nach § 52 Abs. 2a, 4, § 57a BBergG i.V.m. § 76 Abs. 1 VwVfG M-V beantragt. Geplant ist die Erweiterung des bestehenden Tagebaus in nordwestliche Richtung um ca. 9 ha (7. Planänderung).

Die vollständigen Antragsunterlagen lagen vom 26.09. bis einschließlich 25.10.2023 im Amt Recknitz-Trebeltal zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus; Details siehe öffentliche Bekanntmachung. Die Einwendungsfrist endete einen Monat nach Ablauf der Auslegung.

Gemäß § 27a Abs. 1 VwVfG M-V soll der Inhalt einer öffentlichen oder ortsüblichen Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlicht werden und zur Einsicht auszulegende Unterlagen über das Internet zugänglich gemacht werden (s.u. DOKUMENTE UND DOWNLOADS im genannten Zeitraum).

Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist jedoch allein maßgeblich.

Norddeutsche-Erdgas-Leitung (NEL)

Die Firmen NEL Gastransport GmbH, Kölnische Straße 108-112, 34119 Kassel, Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, Pasteurallee 1, 30655 Hannover, Fluxys Deutschland GmbH, Elisabethstraße 5, 40217 Düsseldorf (– der Vorhabenträger genannt –), vertreten durch die NEL Gastransport GmbH, die wiederum vertreten durch die GASCADE Gastransport GmbH, Kölnische Straße 108-112, 34119 Kassel, haben beim Bergamt Stralsund nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 5, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Hs. 2, Abs. 4 und 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) i.V.m. §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG) und des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG M-V) in ihrer jeweils derzeit geltenden Fassung folgendes beantragt:

Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 07.02.2011 i.d.a.F. für die Errichtung und den Betrieb der Norddeutschen-Erdgas-Leitung (NEL) im Teilabschnitt M-V (SP6+368 bis SP237+669) hinsichtlich “Bau und Betrieb der Verdichterstation Wittenburg“

Gemäß § 27a Abs. 1 S. 1 VwVfG M-V wird die öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachung dadurch bewirkt, dass der Inhalt auch auf der Internetseite der Behörde sowie gemäß § 43a S. 2 EnWG, § 27b Abs. 1 S. 1 VwVfG M-V zur Einsicht auszulegende Unterlagen über das Internet zugänglich gemacht werden .

Das beantragte Verfahren wird mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt vom 14.10. bis einschließlich 13.11.2025 (ein Monat). Die Antragsunterlage wird ab Beginn der Beteiligung zugänglich gemacht (§ 43a S. 2 EnWG). (s.u. DOKUMENTE UND DOWNLOADS im genannten Zeitraum)

Ostsee LNG

Landfall, Molchempfangsstation (MES) Lubmin

Für das o.g. (Teil-)Vorhaben hat die Gas Link Lubmin GmbH, Essen als Vorhabenträger i.S.d. EnWG unter dem 04.11.2022 die energierechtliche Plangenehmigung nach § 43 Abs. 1, 43b EnWG i.V.m. § 74 Abs. 6 VwVfG einschließlich der für den Betrieb notwendigen Anlagen gemäß § 43 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EnWG beantragt. Das Vorhaben wurde zwischenzeitlich durch die Gasscade Gastransport GmbH, Kassel übernommen.

Ebenfalls beantragt wurde die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns nach § 44c EnWG i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 4 LNGG für bauvorbereitende Arbeiten unmittelbar westlich der Station Lubmin 2; dieser wurde am 23.11.2022 zugelassen.

Gemäß § 4 Abs. 4 LNGG wurden der Öffentlichkeit vor Erteilung der Zulassung die gesetzlich festgelegten Informationen zugänglich gemacht. Die Plangenehmigung wurde unter dem 13.02.2023 erteilt. 

Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL), 1. Seeabschnitt

Für das o.g. (Teil-)Vorhaben hat die Gas Link Lubmin GmbH, Essen als Vorhabenträger i.S.d. EnWG unter dem 28.12.2022 die energierechtliche Planfeststellung nach § 43 Abs. 1, 43 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 4 EnWG i.V.m. §§ 72 ff. VwVfG i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 3 LNGG beantragt. Ab dem 07.06.2023 fungiert die Gascade Gastransport GmbH, Kassel als Vorhabenträger.

Mit der angepassten Planunterlage wurde unter dem 16.06.2023 auch die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns nach § 44c EnWG i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 4 LNGG für die Bergung der Tunnelbohrmaschine beantragt; dieser wurde am 21.07.2023 zugelassen.

Gemäß § 4 Abs. 4 LNGG wurden der Öffentlichkeit vor Erteilung der Zulassung die gesetzlich festgelegten Informationen zugänglich gemacht. Der Plan wurde unter dem 21.08.2023 festgestellt.

Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL), 2. Seeabschnitt

Für das o.g. (Teil-)Vorhaben hat die Gascade Gastransport GmbH, Kassel als Vorhabenträger i.S.d. EnWG unter dem 30.06.2023 die energierechtliche Planfeststellung nach § 43 Abs. 1, 43 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 4 EnWG i.V.m. §§ 72 ff. VwVfG i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 3, §§ 3, 4, 8, 10, 11, 12 LNGG sowie die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns nach § 44c EnWG i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 4 LNGG für die Herstellung des Rohrgrabens und die Verbringung des Aushubs auf marine Lager beantragt.

Der vorzeitige Baubeginn wurde am 29.09.2023 zugelassen.

Gemäß § 4 Abs. 4 LNGG wurden der Öffentlichkeit vor Erteilung der Zulassung die gesetzlich festgelegten Informationen zugänglich gemacht. Der Plan wurde unter dem 25.10.2023 festgestellt.

Landfall, Molchsendestation (MSS) Mukran

Für das o.g. (Teil-)Vorhaben hat die Gascade Gastransport GmbH, Kassel als Vorhabenträger i.S.d. EnWG unter dem 15.06.2023 die energierechtliche Plangenehmigung nach § 43 Abs. 1, 43b EnWG i.V.m. § 74 Abs. 6 VwVfG einschließlich der für den Betrieb notwendigen Anlagen gemäß § 43 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EnWG beantragt.

Ebenfalls beantragt wurde die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns nach § 44c EnWG i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 4 LNGG für bauvorbereitende Arbeiten im Hafen Mukran; dieser wurde am 21.07.2023 zugelassen. 

Gemäß § 4 Abs. 4 LNGG wurden der Öffentlichkeit vor Erteilung der Zulassung die gesetzlich festgelegten Informationen zugänglich gemacht. Die Plangenehmigung wurde unter dem 21.08.2023 erteilt.

Pinnow Süd

Die Otto Dörner Kies und Umwelt Mecklenburg GmbH & Co. KG, Consrade als Unternehmer i.S.d. BBergG hat einen Antrag auf 7. Änderung des planfestgestellten Vorhabens Kiessandabbau im Tagebau Pinnow Süd nach § 52 Abs. 2a und 4, § 57a BBergG i.V.m. § 76 Abs. 1 VwVfG M-V gestellt. Geplant ist insbesondere die Erweiterung der Rohstoffgewinnung im Trocken- und Nassabbau um ca. 32 ha, die Herstellung eines Gewässers mit einer offenen Wasserfläche von voraussichtlich ca. 29 ha, die Wiedereinspülung von tagebaueigenen Überschusssanden und Sedimenten in den entstehenden Baggersee und die Verlängerung der Laufzeit der bergrechtlichen Planfeststellung Pinnow Süd bis zum 31.12.2039.

Die vollständigen Antragsunterlagen lagen vom 09.10.2023 bis einschließlich 08.11.2023 im Amt Crivitz während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus; Details siehe öffentliche Bekanntmachung. Die Einwendungsfrist endete einen Monat nach Ablauf der Auslegung.

Gemäß § 27a Abs. 1 VwVfG M-V soll der Inhalt einer öffentlichen oder ortsüblichen Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlicht werden und zur Einsicht auszulegende Unterlagen über das Internet zugänglich gemacht werden (s.u. DOKUMENTE UND DOWNLOADS im genannten Zeitraum).

Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist jedoch allein maßgeblich.

 

Pomellen Nord

Für das o.g. Vorhaben hat die Calculus GmbH, Penzlin als Unternehmer i.S.d. BBergG die bergrechtliche Planfeststellung nach § 52 Abs. 2a, §§ 57a bis 57c BBergG beantragt.

Die vollständigen Antragsunterlagen lagen vom 26.07. bis einschließlich 25.08.2022 im Amt Löcknitz-Penkun und im Bergamt Stralsund zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus; Details siehe öffentliche Bekanntmachung. Die Einwendungsfrist endete einen Monat nach Ablauf der Auslegung.

Gemäß § 27a Abs. 1 VwVfG M-V soll der Inhalt einer öffentlichen oder ortsüblichen Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlicht werden und zur Einsicht auszulegende Unterlagen über das Internet zugänglich gemacht werden (s.u. DOKUMENTE UND DOWNLOADS im genannten Zeitraum).

Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist jedoch allein maßgeblich.

Tromper Wiek S

Für das o.g. Vorhaben hat das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg als Unternehmer i.S.d. BBergG die bergrechtliche Planfeststellung gemäß §§ 52 Abs. 2a, 55, 57a BBergG i.V.m. §§ 73 ff. VwVfG M-V beantragt.

Die vollständigen Antragsunterlagen liegen vom 19.11. bis einschließlich 18.12.2024 im Bergamt Stralsund zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus; Details siehe öffentliche Bekanntmachung. Die Einwendungsfrist endet einen Monat nach Ablauf der Auslegung.

Gemäß § 27a Abs. 1 VwVfG M-V soll der Inhalt einer öffentlichen oder ortsüblichen Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlicht werden und zur Einsicht auszulegende Unterlagen über das Internet zugänglich gemacht werden (s.u. DOKUMENTE UND DOWNLOADS im genannten Zeitraum).

Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist jedoch allein maßgeblich.

Usedom / Vineta Bank / Zempin

Für das o.g. marine Vorhaben hat die Kiese und Sande Ostsee GmbH, Rostock als Unternehmer i.S.d. BBergG die bergrechtliche Planfeststellung nach § 52 Abs. 2a, §§ 57a bis 57c BBergG beantragt.

Die vollständigen Antragsunterlagen liegen vom 08.07. bis einschließlich 07.08.2025 im Bergamt Stralsund zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus; Details siehe Bekanntmachung. Die Einwendungsfrist endet einen Monat nach Ablauf der Auslegung.

Gemäß § 27a Abs. 1 VwVfG M-V soll der Inhalt einer öffentlichen oder ortsüblichen Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlicht werden und zur Einsicht auszulegende Unterlagen über das Internet zugänglich gemacht werden (s.u. DOKUMENTE UND DOWNLOADS im genannten Zeitraum).

Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist jedoch allein maßgeblich.

Zarrentin 1

Für das o.g. Erweiterungsvorhaben hat die RTH J. Koops GmbH + Co. KG, Lüttow als Unternehmer i.S.d. BBergG die bergrechtliche Planfeststellung nach § 52 Abs. 2a, §§ 57a bis 57c BBergG beantragt.

Die vollständigen Antragsunterlagen lagen vom 16.11. bis einschließlich 15.12.2022 im Amt Zarrentin zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus; Details siehe öffentliche Bekanntmachung. Die Einwendungsfrist endete einen Monat nach Ablauf der Auslegung.

Gemäß § 27a Abs. 1 VwVfG M-V soll der Inhalt einer öffentlichen oder ortsüblichen Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlicht werden und zur Einsicht auszulegende Unterlagen über das Internet zugänglich gemacht werden (s.u. DOKUMENTE UND DOWNLOADS im genannten Zeitraum).

Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist jedoch allein maßgeblich.

weitere Verfahren

... weitere Vorhaben oder Pläne befinden sich derzeit nicht im Anhörungsverfahren.

Dokumente und Downloads

Abgeschlossenes Verfahren gemäß BBergG

Zulassung des Hauptbetriebsplans Aufsuchung / Tiefbohrung "Wolgast 8" im Feld Brimir; Genehmigung vom 11.11.2025

Abgeschlossenes Verfahren gemäß BBergG

Zulassung des Hauptbetriebsplans Aufsuchung / Tiefbohrung "Wolgast 8" im Feld Brimir; Bekanntmachung vom 11.11.2025

Abgeschlossenes Verfahren gemäß BBergG

Zulassung des Hauptbetriebsplans Aufsuchung / Tiefbohrung "Wolgast 8" im Feld Brimir; Pressemitteilung vom 11.11.2025

Planfeststellungsverfahren gemäß EnWG

Norddeutsche-Erdgas-Leitung (NEL), Planänderung hinsichtlich “Bau und Betrieb der Verdichterstation Wittenburg“; Bekanntmachung vom 01.10.2025

Erörterung im Planfeststellungsverfahren gemäß BBergG

Groß Tessin; Bekanntmachung vom 18.08.2025

Neu eröffnetes Verfahren gemäß BBergG

Hauptbetriebsplan Aufsuchungsarbeiten mittels Tiefbohrung im Erlaubnisfeld Brimir; Bekanntmachung vom 07.07.2025

Neu eröffnetes Planfeststellungsverfahren gemäß BBergG

Usedom / Vineta Bank / Zempin; Bekanntmachung vom 27.05.2025

Neu eröffnetes Planfeststellungsverfahren gemäß BBergG

Kotzow; Bekanntmachung vom 24.03.2025

Erörterung im Planfeststellungsverfahren gemäß BBergG

Pinnow Süd; Bekanntmachung vom 14.03.2025

Abgeschlossenes Planfeststellungsverfahren gemäß BBergG

Convent; Bekanntmachung vom 10.03.2025

Absage der Erörterung im Planfeststellungsverfahren gemäß BBergG

Pinnow Süd; Bekanntmachung vom 17.02.2025

Erörterung im Planfeststellungsverfahren gemäß BBergG

Pinnow Süd; Bekanntmachung vom 22.01.2025

Aufsuchung des Bodenschatzes Helium im Erlaubnisfeld „Brimir“

Hauptbetriebsplan für 3D-reflexionsseismische Messungen im Feld Brimir; Pressemitteilung vom 14.01.2025

Abgeschlossenes Planfeststellungsverfahren gemäß BBergG

Charlottenthal, 2. Änderung; Bekanntmachung vom 20.12.2024

Abgeschlossenes Verfahren gemäß BBergG

Hauptbetriebsplan für 3D-reflexionsseismische Messungen im Feld Brimir; Bekanntmachung vom 17.12.2024

Erörterung im Planfeststellungsverfahren gemäß BBergG

Heiligendamm; Bekanntmachung vom 22.10.2024

Abgeschlossenes Verfahren gemäß BBergG

Karlshagen (Geothermie); Bekanntmachung vom 17.10.2024

Neu eröffnetes Planfeststellungsverfahren gemäß BBergG

Tromper Wiek S; Bekanntmachung vom 17.10.2024

Abgeschlossenes Planfeststellungsverfahren gemäß EnWG

FGL92; Bekanntmachung vom 10.09.2024

Hauptbetriebsplanverfahren 2D-Seismik im Erlaubnisfeld Parchim-Stadt

Bekanntmachung vom 18.07.2024

Abgeschlossenes Planfeststellungsverfahren gemäß BBergG

Schependorf 1 NW, 3. Änderung; Bekanntmachung vom 29.05.2024

Hauptbetriebsplanverfahren 2D-Seismik im Erlaubnisfeld Parchim-Stadt

Bekanntmachung vom 29.04.2024

Hauptbetriebsplanverfahren 3D-Seismik im Erlaubnisfeld Brimir

Bekanntmachung vom 29.04.2024

Planfeststellungsverfahren gemäß EnWG iVm LNGG

2. Seeabschnitt (KP26 bis Mukran) der Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL), 2. Planänderung; Bekanntmachung vom 12.02.2024

Planfeststellungsverfahren gemäß EnWG iVm LNGG

1. Seeabschnitt (Lubmin bis KP26) der Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL), 2. Planänderung; Bekanntmachung vom 12.02.2024

Planfeststellungsverfahren gemäß EnWG iVm LNGG

1. Seeabschnitt (Lubmin bis KP26) der Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL), 1. Planänderung; Bekanntmachung vom 27.12.2023

Planfeststellungsverfahren gemäß EnWG iVm LNGG

2. Seeabschnitt (KP26 bis Mukran) der Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL), 1. Planänderung; Bekanntmachung vom 13.11.2023

Abgeschlossenes Planfeststellungsverfahren gemäß EnWG iVm LNGG

2. Seeabschnitt (KP26 bis Mukran) der Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL); Bekanntmachung vom 06.11.2023

Neu eröffnetes Planfeststellungsverfahren gemäß EnWG iVm LNGG

2. Seeabschnitt (KP26 bis Mukran) der Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL); Bekanntmachung vom 16.10.2023

Neu eröffnetes Planfeststellungsverfahren gemäß BBergG

Pinnow Süd, 7. Änderung; Bekanntmachung vom 02.10.2023

Neu eröffnetes Planfeststellungsverfahren gemäß BBergG

Langsdorf 7. Änderung; Bekanntmachung vom 07.09.2023

Abgeschlossenes Planfeststellungsverfahren gemäß EnWG iVm LNGG

1. Seeabschnitt (Lubmin bis KP26) der Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL); Bekanntmachung vom 04.09.2023

Abgeschlossenes Planfeststellungsverfahren gemäß EnWG iVm LNGG

1. Seeabschnitt (Lubmin bis KP26) der Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL); Pressemitteilung vom 21.08.2023

Neu eröffnetes Verfahren gemäß BBergG

Karlshagen (Geothermie); Bekanntmachung vom 21.08.2023

Neu eröffnetes Planfeststellungsverfahren gemäß EnWG iVm LNGG

1. Seeabschnitt (Lubmin bis KP26) der Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL); Bekanntmachung vom 14.08.2023

Neu eröffnetes Plangenehmigungsverfahren gemäß EnWG iVm LNGG

Molchsendestation der Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL); Bekanntmachung vom 14.08.2023

Neu eröffnetes Planfeststellungsverfahren gemäß EnWG iVm LNGG

2. Seeabschnitt (KP26 bis Mukran) der Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL); Bekanntmachung vom 17.07.2023

Neu eröffnetes Planfeststellungsverfahren gemäß BBergG

Groß Tessin; Bekanntmachung vom 20.03.2023

Neu eröffnetes Planfeststellungsverfahren gemäß EnWG iVm LNGG

Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL); Bekanntmachung vom 02.02.2023

Neu eröffnetes Plangenehmigungsverfahren gemäß EnWG iVm LNGG

Molchempfangsstation der Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL); Bekanntmachung vom 23.01.2023

Neu eröffnetes Planfeststellungsverfahren gemäß BBergG

Zarrentin 1, 6. Änderung; Bekanntmachung vom 17.10.2022

Neu eröffnetes Planfeststellungsverfahren gemäß BBergG

Pomellen N; Bekanntmachung vom 01.07.2022

Neu eröffnetes Planfeststellungsverfahren gemäß BBergG

Schependorf 1; Bekanntmachung vom 09.05.2022

Neu eröffnetes Planfeststellungsverfahren gemäß EnWG

FGL92; Bekanntmachung vom 02.05.2022

Abgeschlossenes Planfeststellungsverfahren gemäß BBergG

Warnemünde Ost I; Bekanntmachung vom 05.04.2022

Neu eröffnetes Planfeststellungsverfahren gemäß BBergG

Charlottenthal, 2. Änderung; Bekanntmachung vom 17.01.2022

Neu eröffnetes Planfeststellungsverfahren gemäß BBergG

Heiligendamm; Bekanntmachung vom 17.09.2020