Abgeschlossenes Verfahren gemäß BBergG

Zulassung des Hauptbetriebsplans Aufsuchung / Tiefbohrung "Wolgast 8" im Feld Brimir; Pressemitteilung vom 11.11.2025

Nr.BA01/2025  | 11.11.2025  | bergamt  | Bergamt

Aufsuchung des Bodenschatzes Helium im Erlaubnisfeld „Brimir“

hier: Bergamt Stralsund genehmigt Tiefbohrung „Wolgast 8“ zur Aufsuchung von Helium

Das Bergamt Stralsund hat den eingereichten Hauptbetriebsplan der 45-8 Guhlen GmbH zur Erstellung einer Tiefbohrung „Wolgast 8“ im Erlaubnisfeld „Brimir“ zum Zwecke der Aufsuchung zugelassen. Vorgesehen sind der Bau eines Bohrplatzes sowie das Bohren und Testen einer Erkundungsbohrung im Bereich der Gemeinde Katzow. Ziel dieser Arbeiten ist der Nachweis einer wirtschaftlich förderbaren Heliumlagerstätte. Die Arbeiten für den Bau des Bohrplatzes der Tiefbohrung beginnen voraussichtlich im I. Quartal 2026. Die 45-8 Guhlen GmbH ist Inhaberin der Erlaubnis zur Aufsuchung von bergfreien Bodenschätzen im Feld Brimir. Das Aufsuchungsziel ist ausschließlich auf die Erkundung des Vorhandenseins des Edelgases Helium gerichtet. Helium ist ein wichtiger Rohstoff für eine Vielzahl von Technologien (z.B. für MRT-Geräte, in der Halbleiterindustrie, bei Schweißen, als Trag- und Analysegas) und findet auch in verschiedenen Forschungsbereichen Verwendung (z.B. Kühlmittel in Teilchenbeschleunigern, als Lecksuche- oder Tauchgas). Die Europäische Union stuft Helium als einen kritischen Rohstoff mit erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung und hohem Versorgungsrisiko ein. Die 45-8 Guhlen GmbH stellte einen Antrag auf Zulassung eines Hauptbetriebsplanes Aufsuchungsarbeiten mittels einer Tiefbohrung im Erlaubnisfeld „Brimir“. Der Antrag beschreibt den Umfang und die technische Durchführung des Vorhabens. Zudem enthält er umweltfachliche Stellungnahmen zu den möglichen Auswirkungen der Arbeiten auf den Naturhaushalt sowie entsprechende Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen. Das Prüfergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung wurde am 25. August 2025 im Amtlichen Anzeiger für Mecklenburg-Vorpommern bekanntgemacht. Auf Basis dieses Ergebnisses erfolgte nunmehr die Zulassung des Hauptbetriebsplans für Aufsuchungsarbeiten mittels der Tiefbohrung „Wolgast 8“ im Erlaubnisfeld „Brimir“. Im Rahmen der bergrechtlichen Zulassung dieses Betriebsplans beantragte das Unternehmen außerdem wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Genehmigungen, die im Einvernehmen mit den örtlich zuständigen Behörden erteilt wurden. Im Rahmen des Verfahrens waren in ihrem Aufgabenbereich betroffenen Behörden, die Gemeinde als Planungsträger, der Landkreis sowie Energie- und Wasserversorgungsunternehmen beteiligt. Die Stellungnahmen wurden bei der Entscheidung über die beantragte Betriebsplanzulassung berücksichtigt. Zusätzlich wurde eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt, die eine Einwendung hervorbrachte. Neben diesem Hauptbetriebsplan beantragte das Unternehmen einen Sonderbetriebsplan Oberflächennahe Bohrungen am Standort „Wolgast 8“ zur Zulassung von vorbereitenden Maßnahmen am Standort. Dieser Betriebsplan wurde ebenfalls zugelassen. Er umfasst oberflächennahe Bohrungen für das begleitende Grundwassermonitoring, die Sicherstellung der Brauchwasserversorgung sowie die Installation eines Standrohrs für die anschließende Tiefbohrung. Diese Arbeiten beginnen Mitte November 2025. Keine dieser Zulassungen stellt eine Genehmigung für die tatsächliche Förderung am Standort dar. Für den Beginn der Förderung sowie den dauerhaften Förderbetrieb sind auf der Grundlage eines qualifizierten Nachweises einer wirtschaftlich nutzbaren Lagerstätte weitere umfangreiche Betriebspläne einzureichen, die erneut durch das Bergamt zugelassen werden müssen. Dabei handelt es sich um ein mehrstufiges Verfahren, das unter anderem den Hauptbetriebsplan für die Gewinnung des Bodenschatzes sowie gegebenenfalls weitere bergrechtliche Zulassungen und Genehmigungen nach den Fachrechten umfassen. Das Unternehmen ist beauflagt, die Öffentlichkeit und insbesondere betroffene Anwohner über die beabsichtigten Arbeiten zu informieren.